In meinem letzten Blog-Eintrag habe ich mitgeteilt, das ab und zu noch ein Blog-Eintrag kommen kann 🙂
Wenn ich über Japan nachdenke fallen mir beim ersten Gedanken nur positive Aspekte ein (Leckeres Essen, respektvolles miteinander im Alltag, Videospiele, Mangas usw.). Beim gestrigen Abendessen kam eher ein negativer Aspekt über Japan auf, nämlich das Thema „Todesstrafe in Japan“. Dieses Thema wird meiner Meinung sehr gerne vergessen und sollte dennoch diskutiert werden.
Der Ursprung der Todesstrafe reicht bis ins 4. Jahrhundert zurück. Durch den steigenden Einfluss aus China wurde ein Strafsystem geschaffen. Dieses Strafsystem beinhaltet auch die Todesstrafe. Die Ausübung der Todesstrafe nahm erst in der Kamakura-Periode zu und wurde das erset Mal im Jahr 1871 reformiert. Die letzte Reformation der Todesstrafe wurde 1945 vollzogen und beinhaltet den Tod durch den Strang.
Link: https://www.japandigest.de/aktuelles/kolumne/todesstrafe-in-japan/
Der Anwendungsbereich der Todesstrafe wird hauptsächlich bei Mord, Straftaten mit Todesfolge oder verbrechen gegen den Staat verhängt. Dabei müssen bestimmte Kriterien berücksichtigt werden: Bei der Straftat wurden mehrere Personen getötet, der Mord war besonders grausam, der Mörder zeigt Reue oder die Familie des Opfers verzeiht ihm. Des Weiteren gibt es weitere Ausnahmen: Die Person ist zur Tatzeit unter 18 Jahren alt, ist schwanger oder weißt eine psychische Krankheit auf. Bei den zwei letzten Ausnahmen wird das Todesurteil nachträglich vollhängt.
Die Bedingungen im Todestrakt sind hart und demütigend z.B. werden die Gefangenen in Einzelhaft gehalten, während des ganzen Tages müssen sie in der derselben Position verharren, dürfen nicht nach ihren Bedürfnissen schlafen, sich nicht mit anderen Inhaftieren unterhalten oder sich nicht beschäftigen (Bücher lesen oder fernsehen) usw. Des Weiteren beträgt die durchschnittliche Wartezeit 6 Jahre, aber viele Inhaftierte sitzen bis zu 50 Jahre im Todestrakt.
Vollzogen wird die Hinrichtung durch den Strang. Erst am Tag der Hinrichtung wird dem Gefangenen bescheid gegeben. Familienangehörige und Anwälte des Verurteilten bekommen im Vorfeld keine Informationen über die angeordnete Hinrichtung. Durch die lange Wartezeit entstehen bei den Gefangenen psychische Krankheiten. Besonders wenn eine Person zu Unrecht im Todestrakt sitzt z.B. Hakamada Iwao wurde 1968 zu Unrecht verurteilt und 2014 aus der Haft entlassen. Das Oberste-Gericht hat 2018 die neuen Beweise nicht zu gelassen und damit auch die Freilassung aufgehoben.
Weitere Entwicklung:
„Anfang Oktober 2016 hat sich der Bund der japanischen Anwaltskammern erstmals klar gegen die Todesstrafe positioniert. Die Anwalt-Vereinigung fordert von der Regierung, eine lebenslange Haftstrafe einzuführen und damit die Todesstrafe bis 2020 zu ersetzen. Der Verband der Rechtsanwälte erinnerte daran, das Japan eine der niedrigsten Mordraten der Welt aufweist und insofern keine Notwendigkeit für die Todesstrafe besteht. Als weitere Begründung wurden auch das Risiko von Fehlurteilen und das Fehlen von Beweisen angeführt, dass die Todesstrafe Verbrechen reduziert.“
Link: http://www.amnesty-todesstrafe.de/files/reader_todesstrafe-in-japan.pdf
Zum Abschluss:
Für mich persönlich ist das Thema „Todesstrafe“ ein schwieriges und emotionales Thema. Besonders wenn Menschen unschuldig inhaftiert und im Todestrakt sitzen. Neben Japan sind die USA, die einzigen G7/G8 Staaten, die die Todesstrafe noch praktizieren. Persönlich tendiere eher zur Abschaffung der Todesstrafe (DAS IST ABER NUR MEINE MEINUNG!)
Japan ist dennoch ein spannendes und faszinierendes Land, aber es sollte nicht vergessen werden, dass jedes Land Vorteile und Nachteile hat. Es gibt „KEIN PERFEKTES LAND“ auf dieser Welt!















































